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Oft wird in Mehrfamilienhäusern das warme Wasser über die zentrale Heizungsanlage des Hauses zur Verfügung gestellt. Sind in den einzelnen Wohnungen keine Zähler vorhanden, die den Verbrauch erfassen, erfolgt die Abrechnung oft, indem die Kosten anteilig auf die Mieter verteilt werden. Diese Art der Kostenverteilung ist nach den Festlegungen der Heizkostenverordnung ab dem Jahr 2014 nicht mehr zulässig.
Ab Januar 2014 muss der Warmwasserverbrauch in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich für jede Wohnung gesondert erfasst werden, es sei denn, der
Einbau eines Wärmezählers verursacht unverhältnismäßig hohe Kosten. Ausgenommen von der Verbrauchserfassungspflicht sind auch Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Hausbesitzer selber bewohnt wird. Ein nachträglicher Einbau der Wasserzähler muss dabei nicht zwingend mit einem Umbau der Rohre einhergehen. In vielen Fällen besteht eine Nachrüstmöglichkeit durch Umbau von Ventilen.
Die Meisterbetriebe der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik geben Auskunft darüber, mit welchen Maßnahmen das Haus für 2014 vorbereitet werden kann. Sie prüfen dann vor Ort auch, ob im Einzelfall vielleicht Ausnahmegründe vorliegen, die den Hausbesitzer von der gesetzlichen Nachrüstpflicht befreien. Daher sollten sich Inhaber von Mehrfamilienhäusern rechtzeitig mit den Fachunternehmen in Verbindung setzen, um Klarheit zu schaffen.














