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Metzingen (pts/11.06.2010/12:00) - Er ist ein echter Brüller vom Racheshop http://www.Racheshop.de : Der deutsche Hahnenkamm. Dieser befindet sich auf der neuen La-Ola-Baseballmütze. Mehr Kult ist nicht drin. Wenn wir damit nicht Weltmeister werden, gackern die Hühner.

Informatives
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Seit April 2008 ist jede Gasinstallation verpflichtend, alle 12 Jahre wiederkehrend, auf Dichtheit zu überprüfen.

Dieser Forderung kommen Sie mit der Durchführung eines GAS-Check nach. Den Nachweis über die durchgeführte Überprüfung liefert Ihnen das GAS-Check Protokoll.

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DVGW-TRGI 2008

Technische Regeln für Gasinstallationen

Die TRGI ist ein Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). In diesem Regelwerk sind alle technischen Vorschriften zur häuslichen Gasinstallation enthalten.

Die TRGI 2008 besagt, dass in Betrieb befindliche Erdgasleitungen ab Übergabepunkt des Versorgers nach dem Grad ihrer Gebrauchsfähigkeit hin unterschieden werden.

Die Gebrauchsfähigkeit Ihrer Hausgasleitung wird im Rahmen des GAS-Checks mittels modernster Messtechnik ermittelt und dokumentiert. Ihre Gasleitung wird stets unter Betriebsbedingungen geprüft. Das heißt, es findet dort keine Druckerhöhung statt. Das Messgerät wird lediglich in die Gasleitung eingebunden und ermittelt dort, ob Gas entweicht und wenn ja, wieviel Gas entweicht.Der Fachmann nennt diese Messung “Gebrauchsfähigkeitsprüfung” oder auch “Leckmengenmessung”.

Gebrauchsfähigkeit

Sie ist in drei Kategorien unterteilt:

  • 1. Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage kann weiter betrieben werden.
  • 2. Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Dichtheit der Gasanlage muß innerhalb von 4 Wochen wiederhergestellt werden.
  • 3. Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt. Die Gasanlage muß unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Sie darf erst nach erfolgter Abdichtung wieder in Betrieb gehen.

Merke: Ihr GAS-Check Fachmann wird Sie vor Ort über die Gebrauchsfähigkeitskriterien informieren. Er wird Ihnen die Empfehlung aussprechen Ihre Gasleitung bei jeder Leckrate, auch bei 0,1 bis 0,9 Liter pro Stunde, Instand zu setzen.

Warum sollte ich den GAS-Check an meiner Gasanlage durchführen lassen?

1. Technischer Hintergrund
Deutschland hat einen hohen technischen Standard in der Gasinstallation. Jedoch benötigt auch die sicherste Technik eine regelmäßige Kontrolle. Die einzelnen Bauteile Ihrer Gasanlage unterliegen Alterungsprozessen, die unterschied- lichster Natur sein können. Jede Gasanlage ist ein Unikat, welches durch Fachunternehmen individuell in das zu versorgende Gebäude installiert ist. Gebäudemäßige Gegebenheiten, Nutzungsart, Nutzerverhalten, etc. können Einfluß auf den Zustand einer Gasanlage nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Gasanlage eben dieser regelmäßigen Kontrolle unterzogen wird. Technische Grundlage der Gasinstallation in Deutschland sind die “Technischen Regeln für Gasinstallationen” TRGI.

2. Rechtlicher Hintergrund
In einigen technischen Bereichen schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Kontrolle vor. Denken Sie z.B. einmal an Ihr Auto, welches in regelmäßigen Abständen auf Verkehrstauglichkeit untersucht werden muß. Im Bereich der Gasinstallation schreibt der Gesetzgeber keine regelmäßige Überwachung vor. Jedoch wird der Betreiber einer Gasanlage über eine Bundesverordnung, der AVBGasV, für seine Gasanlage verantwortlich gemacht. Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages mit einem Gasversorgungsunternehmen (GVU) übernehmen Sie als Gaskunde die Verantwortung (auch auf Grundlage der AVBGasV) für Ihre Hausgasleitung ab dem Übergabepunkt Hauptabsperreinrichtung (HAE).

Auch nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Betreiber einer Gasleitung im Rahmen der Verkehrssiche- rungspflicht für diese verantwortlich gemacht werden. Vermietern obliegt darüber hinaus die Prüfungs- und Instandhaltungs- pflicht gegenüber ihren Mietern.

TRGI Info
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Startseite Verbände

Die Organisationen des Handwerks umfaßt die Gesamtheit aller Handwerksverbände und der ihr nahestehenden Institutionen, die sich mit den Interessen der Handwerker befassen. Die Handwerksverbände leiten ihren Tätigkeitsbereich aus der Vertretung ihrer Mitglieder, also der Handwerker, ab. Die nahestehenden Institutionen beschäftigen sich beispielsweise wissenschaftstheoretisch mit dem Handwerk oder dienen ihm als Forschungsinstitut bei der Technologie-, Organisations- oder Betriebsforschung.
Das Bedürfnis nach organisierten Zusammenschlüssen hat Tradition und ist auf die Zeit der Zünfte und Stände im 10. und 12. Jahrhundert zurückzuführen. Ziel der Handwerksorganisation ist es, das Wohl sowie die Existenz der Mitglieder zu fördern und zu sichern.
Im Laufe der Zeit hat es verschiedene Tendenzen der Entwicklung der Organisationen gegeben, von strengerer Restriktion und Kontrolle des Handwerks sowie der Handwerksberufe bis zur vollständigen Gewerbefreiheit. Im folgenden Abschnitt wird auf die gegenwärtige Struktur und den Aufbau des deutschen Handwerks eingegangen, um die Konkurrenzsituation zwischen den Institutionen nachvollziehen zu können. Diese Situation ist für das zu entwickelnde internetbasierte Kommunikationssystem von besonderer Bedeutung, da es sich hier um ein System für eine bestimmte Teilorganisation des deutschen Handwerks handelt.
Zunächst wird die Definition des Handwerkers gegeben, um darauf aufbauend die Struktur des Handwerks und den Aufbau der Organisationen des deutschen Handwerks bis zu den Bundesverbänden zu beschreiben.

Das Handwerk und seine Organisationen

Grundsätzlich wird zwischen zwei Säulen im Handwerk unterschieden: Handwerkskammern und Zentralfachverbände.

Es gibt aber noch eine dritte Säule, die der Kreishandwerkerschaften in Deutschland. Hierin haben sie sich selbst eine Organisation als Interessenvertretung gegeben. Jedes Bundesland hat eine Landesarbeitsgemeinschaft und in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften sind alle vereint.

Die Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für jeden Handwerksbetrieb besteht Pflichtmitgliedschaft. Die Kammern bieten ein breites Spektrum von Dienstleistungen an, das von technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Beratung bis zur Beratung in der beruflichen Bildung reicht. Sie führen die Handwerksrolle und sind verantwortlich für das Prüfungungswesen. Als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft repräsentieren sie außerdem in ihrem Kammerbezirk die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung. Auf der Ebene der Bundesländer übernehmen diese Aufgabe die Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern eines Landes bzw. die Landeshandwerksvertretungen. Die 55 deutschen Handwerkskammern sind im Deutschen Handwerkskammertag, DHKT, zusammengeschlossen.

Im Gegensatz zu den Kammern sind die Fachverbände sogenannte "freiwillige" Organisationen. Sie vertreten die spezifischen Interessen eines jeweiligen Handwerkszweiges bzw. Handwerksberufes. Und sie haben die Funktion von Arbeitgeberorganisationen, d. h. sie führen z.B. Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Die Struktur des Handwerks "von unten nach oben" sieht folgendermaßen aus: Selbständige Handwerker eines Handwerksberufs können auf lokaler Ebene eine Innung bilden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Verschiedene Innungen sind in Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen. Die Innungen sind in der Regel auch zuständig für die Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen. Auf Landesebene gibt es Landesinnungsverbände, auf Bundesebene Bundesinnungsverbände oder Zentralfachverbände des jeweiligen Berufes, diese wiederum auf freiwilliger Basis. Die 43 Zentralfachverbände bilden die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks, BFH.

Während die Kreishandwerkerschaften als Geschäftsstellen der Innungen der zweiten "Säule" zuzuordnen sind, haben sie auch Aufgaben der Handwerkskammern gewissermaßen als "Untergliederung" zu leisten.

 

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